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EU-Anforderungen an Weinetiketten im Jahr 2023: Leitfaden für Weinkellereien

Die Anforderungen an die Weinetiketten in der EU haben sich geändert. Alle nach dem 8. Dezember 2023 hergestellten und etikettierten Weine, die in der EU verkauft werden, müssen neue Informationen enthalten.

EU-Anforderungen an Weinetiketten im Jahr 2023: Leitfaden für Weinkellereien

Zuletzt aktualisiert: Mai 24, 2023

Die Vorschriften darüber, welche Informationen auf in der EU verkauften Wein angegeben werden müssen, haben sich geändert und betreffen Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden.  

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte der neuen Vorschriften zusammen und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, die wir von Winzern erhalten.

Wenn Sie bereits mit dem Gesetz vertraut sind und nach einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einhaltung der Vorschriften suchen, besuchen Sie unseren Leitfaden zur Verwendung von QR-Codes und E-Labels für die Einhaltung der Vorschriften.

Was sind die neuen Anforderungen?

Alle in der EU verkauften Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden, müssen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2117 auf der Produktverpackung Angaben zu Inhaltsstoffen, Allergenen, Energie- und Nährwerten machen.

Bestimmte vorgeschriebene Informationen, wie z. B. Allergene, müssen direkt auf dem Etikett gedruckt sein. Einige der anderen vorgeschriebenen Informationen, wie z. B. die Inhaltsstoffe, können optional auf “elektronischem Wege” mit einer Website-URL oder einem QR-Code zugänglich gemacht werden.

Bei Wein, der den neuen Vorschriften nicht entspricht, besteht die Gefahr, dass er vom Markt genommen wird und Geldbußen anfallen.

Wann ist die Frist für die Einhaltung der Vorschriften abgelaufen?

Wein, der vor dem 8. Dezember 2023 “hergestellt” wurde, ist von den Anforderungen ausgenommen und kann auch nach diesem Datum in der EU verkauft werden.

Der Begriff “hergestellt” ist in den Verordnungen nicht eindeutig definiert und wird von der Weinindustrie derzeit als Zeitpunkt der “abgeschlossene Gärung im Fass” interpretiert.

Was passiert, wenn ein Wein nicht den EU-Vorschriften für Weinetiketten entspricht?

Gemäß der Verordnung kann Wein, der den Vorschriften nicht entspricht, vom Markt genommen werden.

Welche Informationen müssen auf dem Weinetikett selbst angegeben werden, und welche können über eine URL oder einen QR-Code bereitgestellt werden?

Ähnlich wie bei der Kalorienangabe in den USA müssen die Energieangaben auf den Weinetiketten mit dem Symbol “E” auf der Grundlage einer 100-ml-Portion angegeben werden.

Auch potenzielle Allergene müssen auf dem Weinetikett deutlich sichtbar und unter dem Wort “Enthält” aufgeführt werden. Die Liste der bekannten Unverträglichkeiten und Allergene* sowie Hinweise zur Kennzeichnung finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 9, Abschnitt 1 Buchstabe c.

Die Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten sind obligatorisch, können aber über einen QR-Code oder eine URL auf dem Weinetikett zugänglich gemacht werden, der/die den Verbraucher zu einer Website mit diesen Informationen leitet.

Beachten Sie, dass das “elektronische Etikett” oder E-Label keine Informationen für Verkaufs- oder Marketingzwecke enthalten darf.

Weitere Einzelheiten zur Offenlegung der Nährwert- und Energieinformationen, wie z. B. die Berechnung der Energiewerte und die Anordnung der Allergene gemäß den Vorschriften, finden Sie in diesem ausführlichen Leitfaden.

In welcher Sprache müssen die Informationen angezeigt werden?

Das Gesetz schreibt vor, dass die oben genannten Informationen in der/den Sprache(n) verfügbar sein müssen, die auf allen EU-Märkten, auf denen die Produkte verkauft werden, verwendet werden. Außerdem können die EU-Mitgliedsländer die Sprachen festlegen, in denen die elektronischen Etiketten angezeigt werden müssen.

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Kann ich einfach jeweilige Weinprodukt-Seiten auf meiner Marketing-Website erstellen?

Bei diesem Ansatz besteht die Gefahr, dass er aus mehreren Gründen nicht konform ist.

Die meisten Plattformen, die zur Erstellung von Websites verwendet werden, enthalten Tracking-Software, die Daten über Kunden speichern könnte, die Ihre E-Labels ansehen. Dies ist gesetzlich ausdrücklich verboten – siehe 2021/2117, Artikel 16a (32) (c) für weitere Informationen.

Außerdem darf laut Gesetz auf diesen Seiten kein Verkaufs- oder Marketingmaterial erscheinen, um die Vorschriften einzuhalten.

Schließlich müssten die Inhalte in allen 24 EU-Sprachen in der Sprache des Kunden erscheinen, um den Anforderungen zu genügen.

Dies sind einige der Gründe, warum eine spezialisierte Softwarelösung, die “saubere” Webseiten liefert, die nur die erforderlichen Informationen enthalten, die zuverlässigste Lösung für die Einhaltung der Vorschriften ist.

Wenn ich eine spezielle E-Label-Lösung verwende, kann ich dann einen Link zu meiner eigenen Website einrichten?

Nehmen wir an, ein Weinhersteller verwendet eine Software, um QR-Codes und E-Etiketten für seinen Wein zu erstellen. Auf diesen E-Etiketten möchte er dann Links zu seiner Website einfügen, damit Kunden, die die QR-Codes scannen, die Website der Marke leicht finden können.

Aus den Vorschriften geht nicht eindeutig hervor, ob oder wie es zulässig ist, auf dem elektronischen Etikett eines Weins einen Link zur Website eines Weinerzeugers anzugeben, um nicht gegen die Anforderungen zu verstoßen, dass a) keine Verkaufs- oder Marketinginformationen angezeigt werden oder b) die Nutzerdaten nicht nachverfolgt werden.

Soweit uns bekannt ist, haben die Weinverbände derzeit unterschiedliche Ansichten mit Winzern dazu geteilt.

Hinweis: Wir stehen in Kontakt mit den Regulierungsbehörden und werden diesen Artikel auf dem Laufenden halten, sobald wir diese wichtigen Informationen erfahren.

Was sind die Vorteile der Verwendung von QR-Codes zur Anzeige von Informationen über Weininhaltsstoffe?

Die Verwendung von QR-Codes für die Einhaltung der EU-Weinetiketten hat viele Vorteile. Vier wichtige davon sind:

Müssen Bier und Spirituosen die Vorschriften einhalten?

Bier und Spirituosen sind von dieser aktualisierten Verordnung nicht betroffen. Trotzdem haben einige Spirituosenhersteller wie Pernod Ricard damit begonnen, freiwillig Nährwertangaben über QR-Codes zu veröffentlichen.

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Müssen die Etiketten für alkoholreduzierten oder entalkoholisierten Wein den Vorschriften entsprechen?

Für Weine, deren Alkoholgehalt durch ein Verfahren herabgesetzt oder “entalkoholisiert” wurde, gelten dieselben Vorschriften wie für übliche, alkoholhaltige Weine.

Der Begriff “entalkoholisiert” muss enthalten sein und kann digital angegeben werden, wenn der Alkoholgehalt nicht mehr als 0,5 % vol beträgt. Der Begriff “teilweise entalkoholisiert” kann verwendet werden, wenn der Alkoholgehalt mehr als 0,5 % vol beträgt, aber unter dem vorhandenen Mindestalkoholgehalt der Kategorie vor der Entalkoholisierung liegt. Bei Weinen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 10 % muss das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden, das auch “auf elektronischem Wege” übermittelt werden kann.

Die wichtigsten Erkenntnisse für Weinkellereien

Zusammengefasst:

Für weitere Informationen:

Die einfache und schnelle Eingabe aller erforderlichen Informationen für jedes Weinetikett und der bequeme Zugang durch Herunterladen der QR-Codes oder URLs ist eine weitere hilfreiche Anforderung, aber der administrative Zugang über ein sicheres Login ist angesichts des Risikos der Aufnahme falscher Informationen eher eine Anforderung.

*Liste potenzieller Allergene, die auf dem gedruckten Flaschenetikett angegeben werden MÜSSEN, wenn sie im Produkt vorhanden sind:

Liste der Unverträglichkeiten und Allergene. (1); a) Glutenhaltiges Getreide, d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen: a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (1); b) Maltodextrine auf Weizenbasis (1); c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis; d) Getreide zur Herstellung alkoholischer Destillate einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; 2. Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse; 3. Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse; 4. Fische und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen: a) Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Karotinoidpräparate verwendet wird; b) Fischgelatine oder Isinglas, die als Schönungsmittel in Bier und Wein verwendet werden; 5. Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse; 6. Sojabohnen und Sojabohnenerzeugnisse, ausgenommen: a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (1); b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat und natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnen; c) aus Pflanzenölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnen; d) aus Pflanzenölsterinen hergestellte Pflanzenstanolester aus Sojabohnen; 7. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose), ausgenommen: a) Molke, die zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, verwendet wird; b) Laktitol; 8. Schalenfrüchte, nämlich: Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Carya illinoinensis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamia- oder Queensland-Nüsse (Macadamia ternifolia) und Erzeugnisse daraus, ausgenommen Nüsse, die zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden; 9. Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse; 10. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse; 11. Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse; 12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf den Gesamt-SO2-Gehalt, die für verzehrsfertig angebotene oder nach den Anweisungen der Hersteller rekonstituierte Erzeugnisse zu berechnen sind; 13. Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse; 14. Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse.

ACHTUNG! Dieser Artikel enthält weder eine Rechtsberatung noch eine Garantie für die Richtigkeit. Überprüfen Sie immer die neuesten EU-Verordnungen oder andere staatliche Vorschriften anhand von Originalquellen.